Eigenmietwert abschaffen?
Landratssitzung vom 15.4.2010 - Deutliche Mehrheit des Landrates lehnt Standesinitiative ab
Auf der Traktandenliste der letzten Landratssitzung stand ein Postulat der CVP/EVP-Fraktion für eine Standesinitiative des Kantons Baselland zur 'schweizweiten Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts für Wohneigentum'.
Das Schweizer Volk hat vor nicht allzu langer Zeit eine Steuergesetz-Revision abgelehnt, welche u.a. die Abschaffung der Eigenmietwert-Besteuerung vorsah.
Mit Eigenmietwert werden die Einnahmen bezeichnet, die bei Vermietung erzielt würden. Mit der Besteuerung des zusätzlichen Einkommens sollte ein Ausgleich zwischen Mietern und selbstnutzenden Wohneigentümern geschaffen werden. Das Schweizer Steuerrecht erlaubt es den Vermietern, die Hypothekarschulden bei der Steuerrechnung in Abzug zu bringen. Die Mieter können keinen entsprechenden Abzug für ihre Wohnkosten machen. Der Eigenmietwert soll dies korrigieren.
Die Thematik beschäftigt vor allem jene (älteren) Wohneigentümer, welche ihr Heim mehr oder weniger schuldenfrei bewohnen.
Auf der Traktandenliste der letzten Landratssitzung stand ein Postulat der CVP/EVP-Fraktion für eine Standesinitiative des Kantons Basel- Landschaft zur 'schweizweiten Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts für Wohneigentum'.
In seiner Antwort geht der Regierungsrat davon aus, dass mit dem Vorstoss nicht einseitig eine Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung angestrebt wird, sondern dass gleichzeitig auch der Abzug von Schuldzinsen und von Unterhaltskosten abzuschaffen oder anzupassen wäre. Andernfalls würde der Wegfall der Besteuerung des Eigenmietwerts zu einer steuerlichen Privilegierung von Wohneigeneigentümern gegenüber den Mietern führen.
Dem Eigenmietwert steht eine Reihe vollumfänglich abzugsfähiger Aufwendungen gegenüber: angefallene Unterhaltskosten, Versicherungsprämien, Verwaltungskosten Dritter sowie Schuldzinsen.
Bei den meisten Eigentümern in Baselland sind die Abzüge deutlich höher als die Eigenmietwerte. Mit der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung und der entsprechenden Abzüge würde somit die Mehrheit der Baselbieter Wohneigeigentümer schlechter gestellt.
Die deutliche Mehrheit des Landrates lehnte die Initiative ab. Allerdings aus ganz unterschiedlichen Motiven: Für die einen kommt nur eine Lösung in Frage, die keine (weitere) Privilegierung der Wohneigentümer gegenüber den Mietern vorschreibt. Für die anderen ist eine Lösung undenkbar, welche aus Sicht der Wohneigentümer zu einer Mehrbelastung führt.
Einige Sympathien erhielt im Landrat die vom schweizerischen Hauseigentümerverband im letzten Jahr eingereichte Volksinitiative 'Sicheres Wohnen im Alter'. Gemäss dieser Initiative sollen Personen im Rentenalter wählen können, ob sie das bisherige Modell beibehalten oder auf die Eigenmietwertbesteuerung mit allen damit zusammenhängenden Abzügen verzichten wollen.
Die Reaktionen im Parlament zeigten, dass dieses Thema auf Bundesebene - auch ohne eine Standesinitiative Basellands - noch viel zu debattieren geben wird.
Marc Joset, Landrat