Ãœber die Solidarität unter den Gemeinden
Landratssitzung vom 11.6.2009 - Beratungen zum neuen Finanzausgleich
Es gibt reichere und ärmere Gemeinden, grosse Unterschiede bei den Gemeindesteuern und besondere Aufgaben, die nur bestimmte Gemeinden belasten.
Laut Kantonsverfassung muss der Kanton für ausgewogene Verhältnisse in der Steuerbelastung sowie in den Leistungen der Gemeinden sorgen. Dies soll mit dem sogenannten Finanzausgleich sichergestellt werden. Der Landrat beriet an seiner letzten Sitzung die Revision des Finanzausgleichsgesetzes.
Fasst man Kantons- und Gemeindausgaben zusammen, macht der Anteil der Gemeindeausgaben knapp 30% aus. Allerdings sind im bisherigen System gewisse Gemeinden überproportional stark belastet - z.B. bei der Sozialhilfe, während andere deutlich 'profitieren'. Gewisse Gemeinden konnten sich bisher einen tiefen Steuersatz leisten auf Kosten von nahen und grossen Gemeinden, die Zentrumsleistungen erbringen. Ziel der Revision soll es sein, eine Umverteilung zu schaffen - im Sinne eines Ausgleichs der Ressourcen und einer Abgeltung für Sonderlasten. Die Sonderlasten werden zum Beispiel in den Bereichen Bildung und Sozialhilfe abgegolten.
Das neue Gesetz wurde mit Gemeindevertretern ausgehandelt und widerspiegelt ein hohes Mass an Solidarität unter den Gemeinden. Der Landrat will an dieser Konsenslösung vorläufig nichts ändern, um sie nicht zu gefährden. Noch sind nicht alle Ausgaben der grösseren Gemeinden (z.B. Spitex, Musikschule) gerecht verteilt.
Es gilt, die Auswirkungen des neuen Gesetzes aufmerksam zu beobachten und allenfalls nach 2-3 Jahren Korrekturen anzubringen.
Marc Joset, Landrat